(SR 2 x BAT)
Nr. 2a Zu 22 Abs. 1 Satz 1 - Vergtungsordnung -


(1) Angestellte, fr die die Anlage 1 a keine besonderen Ttigkeitsmerkmale enthlt, sind in der Vergtungsgruppe eingruppiert, die nach 11 Satz 2 der Besoldungsgruppe entspricht, in welcher der Angestellte eingestuft wre, wenn er im Beamtenverhltnis stnde.

 

(2) Die in Absatz 1 genannten Angestellten gelten fr die Anwendung des Tarifvertrages ber Zulagen an Angestellte als Angestellte, die unter die Anlage 1a fallen.

 





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