(SR 2 x BAT)
Nr. 5 Zu 60 - Beendigung des Arbeitsverhltnisses durch
Erreichung der Altersgrenze, Weiterbeschftigung -


Das Arbeitsverhltnis des Angestellten, der im Einsatzdienst ttig ist, endet vor Vollendung des 65. Lebensjahres auf schriftlichen Antrag, ohne da es einer Kndigung bedarf, in demselben Zeitpunkt, In dem ein entsprechender vergleichbarer Beamter im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr aufgrund der Vorschriften des jeweiligen Landesbeamtengesetzes ber die besondere Altersgrenze fr Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren in den Ruhestand tritt, frhestens jedoch mit Ablauf des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt worden ist. Eine fr Beamte Im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren vorgesehene Mglichkeit der Verlngerung des Dienstverhltnisses gut fr das Arbeitsverhltnis des Angestellten entsprechend

 

Protokollerklrung zu Satz 1:

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