Protokollerklrung zu Nr. 5 SR 2x

Zu den Angestellten im Einsatzdienst rechnen nicht die nicht zum feuerwehrtechnischen Dienst gehrenden Angestellten, wie z. B. Angestellte im Verwaltungsdiest, im Telefondienst, im Krankentransportdienst, sowie die mit der Wartung von Fahrzeugen und Gerten betrauten Angestellten.

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