(SR 2 y BAT)
Nr. 2 Zu 4 - Schriftform, Nebenabreden -


(1) Im Arbeitsvertrag ist zu vereinbaren, ob der Angestellte als Zeitangestellter, als Angestellter fr Aufgaben von begrenzter Dauer oder als Aushilfsangestellter eingestellt wird.

 

(2) Im Arbeitsvertrag des Zeitangestellten ist die Frist anzugeben, mit deren Ablauf das Arbeitsverhltnis enden soll.

 

Im Arbeitsvertrag des Angestellten fr eine Aufgabe von begrenzter Dauer ist die Aufgabe zu bezeichnen und anzugeben, mit Ablauf welcher Frist oder durch Eintritt welchen Ereignisses das Arbeitsverhltnis enden soll.

 

Im Arbeitsvertrag des Aushilfsangestellten ist anzugeben, ob und fr welche Dauer er zur Vertretung oder zeitweilig zur Aushilfe beschftigt wird.

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