(SR 2 y BAT)
Nr. 3 Zu 8 - Allgemeine Pflichten -


Der Angestellte fr Aufgaben von begrenzter Dauer kann aus dienstlichen oder betrieblichen Grnden auch zur Erledigung anderer Aufgaben von begrenzter Dauer sowie zur Vertretung oder zeitweiligen Aushilfe herangezogen werden. In diesen Fllen gilt, falls eine hherwertige Ttigkeit bertragen wird, nur 24 Abs. 1.

Datenschutz