(SR 2 y BAT)
Nr. 4 Zu 36 - Auszahlung der Bezge -


(gestrichen mit Wirkung ab 1.1.2003)
Abweichend von 36 Abs. 1 kann die Vergtung auch am Letzten eines Monats gezahlt werden, solange das Arbeitsverhltnis noch nicht mindestens ein Jahr bestanden hat.

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