Tarifvertrag fr Arbeitnehmer des Bundes ber die
Arbeitsbedingungen bei besonderen Verwendungen im Ausland
- (AuslandsV-TV) -
3 Arbeitszeit

 


Whrend der besonderen Verwendung geleistete berstunden knnen auch nach Ablauf der Ausgleichsfrist des 17 Abs. 5 BAT/BAT-O bzw. des 19 Abs. 4 MTB II/MTArb-O und auch nach Beendigung der besonderen Verwendung ganz oder teilweise auf Wunsch des Arbeitnehmers durch Arbeitsbefreiung ausgeglichen werden, soweit die dienstlichen Verhltnisse dies zulassen.

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