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Teilzeitbeschftigung

 

 

(1) Wnscht der vollbeschftigte Arbeitnehmer Teilzeitarbeit, so ist dem Rechnung zu

tragen, wenn die betrieblichen Verhltnisse es zulassen.

 

Protokollerklrung Nr. 5 zu Absatz 1:

Mit vollbeschftigten Arbeitnehmern soll auf Antrag eine geringere als die regelmige Arbeitszeit

( 8) vereinbart werden, wenn sie

a) mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder

b) einen nach rztlichem Gutachten pflegebedrftigen sonstigen Angehrigen tatschlich betreuen oder pflegen und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Die Teilzeitbeschftigung ist auf Antrag auf bis zu fnf Jahre zu befristen. Sie kann verlngert werden; der Antrag ist sptestens sechs Monate vor Ablauf der vereinbarten Teilzeitbeschftigung zu stellen.

7 Abs. 1 gilt sinngem auch fr Arbeitnehmer, die einen Antrag auf Beurlaubung ohne Fortzahlung des Entgeltes stellen.

 

(2) Wnscht der nichtvollbeschftigte Arbeitnehmer eine weitere Reduzierung seiner Arbeitszeit, so gilt die Regelung entsprechend.

 

 

(2) Ist mit einem frher vollbeschftigten Arbeitnehmer auf seinen Wunsch eine nicht befristete Teilzeitbeschftigung vereinbart worden, soll der Arbeitnehmer bei spterer Besetzung eines Vollzeitarbeitsplatzes bei gleicher Eignung im Rahmen der betrieblichen Mglichkeiten bevorzugt bercksichtigt werden.

 

(3) Bei nichtvollbeschftigten Arbeitnehmern sind die Leistungen nach den 6 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 2 entsprechend dem Verhltnis der vereinbarten durchschnittlichen regelmigen Arbeitszeit zur regelmigen Arbeitszeit eines entsprechenden vollbeschftigten Arbeitnehmers zu bemessen.

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