18 TV-V

Zusatzversorgung

 

 

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zustzlichen Altersvorsorge nach Magabe des Tarifvertrages ber die zustzliche Altersvorsorge der Beschftigten des ffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal - (ATV-K) oder des Tarifvertrages ber die betriebliche Altersversorgung der Beschftigten des ffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

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