Tarifgemeinschaft deutscher Lnder
Schreiben vom 17.1.2003 - Ost -

 

E. Sonstige Hinweise

 

I. Dynamisierung der allgemeinen Zulage

 

Gem 2 Abs. 4 des Tarifvertrages ber Zulagen an Angestellte vom 17. Mai 1982 i. V. mit 1 Abs. 1 Nr. 2 TV Zulagen Ang-O erhht sich die allgemeine Zulage bei allgemeinen Vergtungserhhungen um den von den Tarifvertragsparteien festgelegten durchschnittlichen Vomhundertsatz der allgemeinen Vergtungserhhung. Fr das Tarifgebiet Ost ergeben sich durch die allgemeine Vergtungserhhung von 2,4 v.H. und ferner durch die Anhebung des Bemessungssatzes von 90 v.H. auf 91 v.H. folgende neue Betrge, die

 

- fr Angestellte der Vergtungsgruppen X bis IV a sowie Kr. I bis Kr. XI ab
1. Januar 2003 und

- fr Angestellte der Vergtungsgruppen III bis I sowie Kr. XII und Kr. XIII ab
1. April 2003

 

gelten.

 

Bisheriger Betrag Neuer Betrag

78,38   81,15

92,57   95,85

98,75  102,24

37,03   38,34

 

Abweichend hiervon tritt bei Angestellten der Vergtungsgruppen III bis I sowie Kr. XII und Kr. XIII in der Zeit vom 1. Januar 2003 bis 31. Mrz 2003

 

- an die Stelle des Betrages von 102,24 der Betrag von 99,85 ,

- an die Stelle des Betrages von 38,34 der Betrag von 37,44 .

 

Die Anrechnungsbetrge nach 8 Abs. 1 Unterabs. 1 des Tarifvertrages ber Zulagen an Angestellte vom 17. Mai 1982 i. V. mit 1 Abs. 1 Nr. 2 TV Zulagen Ang-O erhhen sich ab 1. Januar 2003 wie folgt:

 

Bisheriger Betrag Neuer Betrag

41,36   42,82

61,71   63,90

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