Der Einsatzzuschlag nach Nr. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 SR 2 c BAT-O erhht sich
- ab 1. Januar 2003 (wegen der Anhebung des Bemessungssatzes) von 13,29 auf 13,43 ,
- ab 1. April 2003 von 13,43 auf 13,75 .