5 TV Schichtzulagen VKA
bergangsregelung zu 3
Anstelle des 3 gelten fr den Angestellten, der nicht unter 6 Abs. 3 fllt, die fr ihn in Betracht kommenden nachfolgenden Vorschriften in Verbindung mit 6 Abs. 2 bis zu dem Zeitpunkt, von dem an nach diesen Vorschriften der fr den Angestellten nach 3 magebende Betrag erreicht ist.
1. Bereich des KAV Baden-Wrttemberg
(1) Stndige Wechselschichtangestellte erhalten eine Wechselschichtzulage von monatlich 7,5 v. H. der Grundvergtung der Stufe 4 zuzglich des Ortszuschlags der Stufe 2 der jeweiligen Vergtungsgruppe.
(2) Stndige Schichtangestellte erhalten eine Schichtzulage von monatlich 4,5 v. H. der Grundvergtung der Stufe 4 zuzglich des Ortszuschlags der Stufe 2 der jeweiligen Vergtungsgruppe.