5 TV Schichtzulagen VKA
bergangsregelung zu 3

 


Anstelle des 3 gelten fr den Angestellten, der nicht unter 6 Abs. 3 fllt, die fr ihn in Betracht kommenden nachfolgenden Vorschriften in Verbindung mit 6 Abs. 2 bis zu dem Zeitpunkt, von dem an nach diesen Vorschriften der fr den Angestellten nach 3 magebende Betrag erreicht ist.

 

1. Bereich des KAV Baden-Wrttemberg

 

(1) Stndige Wechselschichtangestellte erhalten eine Wechselschichtzulage von monatlich 7,5 v. H. der Grundvergtung der Stufe 4 zuzglich des Ortszuschlags der Stufe 2 der jeweiligen Vergtungsgruppe.

 

(2) Stndige Schichtangestellte erhalten eine Schichtzulage von monatlich 4,5 v. H. der Grundvergtung der Stufe 4 zuzglich des Ortszuschlags der Stufe 2 der jeweiligen Vergtungsgruppe.

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