Protokollnotizen zu 27 Abs. 3 (VKA)

1. Kein unmittelbarer Anschlu liegt vor, wenn zwischen den Arbeitsverhltnissen im Sinne des Absatzes 3 Unterabs. 2 und 3 ein oder mehrere Werktage - mit Ausnahme allgemein arbeitsfreier Werktage - liegen, in denen das Arbeitsverhltnis nicht bestand. Es ist jedoch unschdlich, wenn der Angestellte in dem zwischen den Arbeitsverhltnissen liegenden gesamten Zeitraum arbeitsunfhig krank war oder die Zeit zur Ausfhrung eines Umzugs an einen anderen Ort bentigt hat.

 

2. Meister im Sinne des Unterabsatzes 3 sind die

 

a) nach den Ttigkeitsmerkmalen des 2 des Tarifvertrages zur nderung und Ergnzung der Anlage 1a zum BAT (Meister, technische Angestellte mit besonderen Aufgaben) vom 18. April 1980,

 

b) nach den Ttigkeitsmerkmalen fr Verkehrsmeister und Fahrmeister des 2 des Tarifvertrages zur nderung und Ergnzung der Anlage 1a zum BAT (Angestellte in Nahverkehrsbetrieben) vom 11. Juni 1981 und

 

c) nach den Ttigkeitsmerkmalen fr Beleuchtungsmeister, Beleuchtungsobermeister, Gewandmeister, Requisitenmeister, Rstmeister, Theatermeister (Bhnenmeister), Theaterobermeister (Bhnenobermeister), Theaterschuhmachermeister und Theatertapeziermeister des 2 des Tarifvertrages zur nderung der Anlage 1a zum BAT (Angestellte an Theatern und Bhnen) vom 17. Mai 1982

 

eingruppierten Angestellten.

Datenschutz