Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst kostenlosPrivatlizenz für 10 EuroUnterjährige Updates sind kostenlos.

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Teil B

Besonderer Teil Verwaltung (BT-V)

Abschnitt VIII

Sonderregelungen Bund

§ 45

Sonderregelungen für Beschäftigte, die zu Auslandsdienststellen des Bundes entsandt sind

Nr. 6

Zu § 8 – Ausgleich für Sonderformen der Arbeit -

Trimain ab 90 Euro

1Überstundenentgelt, Zeitzuschläge und Zulagen nach § 8 werden nicht gezahlt.
2Alle Überstunden sind bis zum Ende des sechsten Kalendermonats nach Ableistung der Überstunden durch entsprechende bezahlte Arbeitsbefreiung auszugleichen.

Protokollerklärung:
Das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung zuzüglich der Zeitzuschläge für Überstunden ist das Überstundenentgelt.

 

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