Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst kostenlosPrivatlizenz für 10 EuroUnterjährige Updates sind kostenlos.

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Teil B

Besonderer Teil Verwaltung (BT-V)

Abschnitt VIII

Sonderregelungen Bund

§ 46

Sonderregelungen im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Kapitel III

Beschäftigte gemäß § 38 Abs. 5 Satz 1 einschließlich Ärztinnen / Ärzten und Zahnärztinnen / Zahnärzten in Bundeswehrkrankenhäusern

Nr. 18

Zu § 1 - Geltungsbereich

Trimain ab 90 Euro

Für Beschäftigte gemäß § 38 Abs. 3 Satz 1 einschließlich Ärztinnen/Ärzten und Zahnärztinnen/ Zahnärzten in Bundeswehrkrankenhäusern gelten die Regelungen der §§ 41 bis 52 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) entsprechend, soweit im Folgenden nicht etwas anderes bestimmt ist.

 

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