Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst kostenlosPrivatlizenz für 10 EuroUnterjährige Updates sind kostenlos.

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Teil B

Besonderer Teil Verwaltung (BT-V)

Abschnitt VIII

Sonderregelungen Bund

§ 46

Sonderregelungen im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Kapitel III

Beschäftigte gemäß § 38 Abs. 5 Satz 1 einschließlich Ärztinnen / Ärzten und Zahnärztinnen / Zahnärzten in Bundeswehrkrankenhäusern

Nr. 22

Zu § 15 - Tabellenentgelt

Trimain ab 90 Euro

(1) 1Beschäftigte im Pflegedienst, Ärztinnen/Ärzte erhalten das Tabellenentgelt und die sonstigen Entgeltbestandteile - mit Ausnahme der Bereitschaftsdienstentgelte - nach den für die Beschäftigten nach § 40 BT-K geltenden Regelungen des Allgemeinen Teils bzw. des TVÜ-VKA.
2Die übrigen Beschäftigten erhalten das Tabellenentgelt und die sonstigen Entgeltbestandteile - mit Ausnahme der Bereitschaftsdienstentgelte - nach den für den Bund geltenden Regelungen des Allgemeinen Teils und des TVÜ-Bund.

(2) Beschäftigte, die für eine andere Tätigkeit qualifiziert werden, erhalten während der Qualifizierungszeit ihr bisheriges Tabellenentgelt und sonstige Entgeltbestandteile. Für Beschäftigte im Pflegedienst gilt § 22 Abs. 2 TVÜ-VKA.

 

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