Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst kostenlosPrivatlizenz für 10 EuroUnterjährige Updates sind kostenlos.

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Teil K

Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K)

§ 41

Besondere Regelung zum Geltungsbereich TVöD

Trimain ab 90 Euro

1§ 1 Abs. 2 Buchst. b findet auf

  1. Ärztinnen und Ärzte als ständige Vertreterin/Vertreter der/des leitenden Ärztin/ Arztes,

  2. Ärztinnen und Ärzte, die einen selbständigen Funktionsbereich innerhalb einer Fachabteilung oder innerhalb eines Fachbereichs mit mindestens 10 Mitarbeiter/-innen leiten oder

  3. Ärztinnen und Ärzte, denen mindestens 5 Ärzte unterstellt sind, sowie

  4. ständige Vertreterinnen und Vertreter von leitenden Zahnärztinnen und Zahnärzten mit fünf unterstellten Zahnärztinnen und Zahnärzten

keine Anwendung.
2Eine abweichende einzelvertragliche Regelung ist zulässig.

 

Datenschutz