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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

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Zwischen

der Bundesrepublik Deutschland,

vertreten durch das Bundesministerium des Innern,

und

der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

vertreten durch den Vorstand,

einerseits

und

 

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di),

vertreten durch den Bundesvorstand,

 

diese zugleich handelnd für

- Gewerkschaft der Polizei,

- Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt,

- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,

andererseits

 

wird Folgendes vereinbart:

 

 

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