Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst kostenlosPrivatlizenz für 10 EuroUnterjährige Updates sind kostenlos.

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Teil B

Besonderer Teil Verwaltung (BT-V)

Abschnitt IX

Übergangs- und Schlussvorschriften (VKA)

§ 56

In-Kraft-Treten, Laufzeit

 

(1) 1Dieser Tarifvertrag tritt am 1 Oktober 2005 in Kraft.
2Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2009.

(2) Abweichend von Absatz 1 können auf landesbezirklicher Ebene im Tarifgebiet West § 46 Nr. 2 Abs. 1, § 51 Nr. 2 und § 52 Nr. 2 Abs. 1 mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, frühestens erst zum 31. November 2005 schriftlich gesondert gekündigt werden.

 

Datenschutz