Tarifvertrag zur sozialen Absicherung
(TVsA)
vom 13. September 2005
Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium des Innern,
und
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
vertreten durch den Vorstand,
einerseits
und
.........
andererseits
wird für die unter den TVöD fallenden Beschäftigten, für die die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden, Folgendes vereinbart:
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