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  Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder
  in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts

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Tarifvertrag

zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L

und zur Regelung des Übergangsrechts

(TVÜ-Länder)

vom 12. Oktober 2006

in der Fassung des Änderungsvertrags Nr. 2 vom 1. März 2009
                             des Änderungsvertrags Nr. 3 vom 10. März 2011
                              des Änderungsvertrags Nr. 4 vom 2. Januar 2012
                                 des Änderungsvertrags Nr. 5 vom 23. August 2012

..........................................

Zwischen

der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,

vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,

einerseits

und

....................................….

andererseits

wird Folgendes vereinbart:

 
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