Entgelt- gruppe Bezeichnung
A 1 Arzt mit entsprechender Tätigkeit
A 2 Facharzt mit entsprechender Tätigkeit
A 3 Oberarzt
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Oberarzt ist derjenige Arzt, dem die medizinische Verantwortung für Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber übertragen worden ist.
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Facharzt in einer durch den Arbeitgeber übertragenen Spezialfunktion, für die dieser eine erfolgreich abgeschlossene Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung nach der Weiterbildungsverordnung fordert.
A 4
Facharzt, dem die ständige Vertretung des leitenden Arztes (Chefarzt) vom
Arbeitgeber übertragen worden ist.
(Protokollerklärung: Ständiger Vertreter ist nur der Arzt, der den leitenden Arzt in der Gesamtheit seiner Dienstaufgaben vertritt. Das tätigkeitsmerkmal kann daher innerhalb einer Klinik nur von einem Arzt erfüllt werden.)
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