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  Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder
  in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts

Anlagen

 

4

Vorläufige Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für ab dem 1. November 2006 stattfindende Eingruppierungsvorgänge (Länder)

 

Teil A

Beschäftigte mit Ausnahme der Lehrkräfte im Sinne des Teils B

 

 

Entgelt-

gruppe

Vergütungsgruppe

Lohngruppe

15

Keine Stufe 6

Ia

Ib mit Aufstieg nach Ia

-

14

keine Stufe 6

Ib ohne Aufstieg nach Ia

-

13

 

keine Stufe 6

Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung voraussetzen
(
IIa mit und ohne Aufstieg nach Ib)
[ggf. Zulage nach § 17 Abs. 8 TVÜ]

und weitere Beschäftigte, die nach der Vergütungsordnung zum BAT / BAT-O unmittelbar in
IIa eingruppiert sind.

 

-

12

keine Stufe 6

III mit Aufstieg nach IIa

-

11

keine Stufe 6

III ohne Aufstieg nach IIa

IVa mit Aufstieg nach III

-

10

keine Stufe 6

IVa ohne Aufstieg nach III

IVb mit Aufstieg nach Iva

Va in den ersten sechs Monaten der Berufsausübung, wenn danach IVb mit Aufstieg nach IVa

-

9

 

IVb ohne Aufstieg nach IV a (keine Stufe 6)

Va mit Aufstieg nach IVb ohne weiteren Aufstieg nach IVa (keine Stufe 6)

Va ohne Aufstieg nach IVb
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2,
Stufe 4 nach 9 Jahren in der Stufe 3,
keine Stufen 5 und 6)

Vb mit Aufstieg nach IVb (keine Stufe 6)

Vb ohne Aufstieg nach IVb
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2,
Stufe 4 nach 9 Jahren in der Stufe 3,
keine Stufen 5 und 6)

9
(Stufe 4 nach 7 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)

8

Vc mit Aufstieg nach Vb

Vc ohne Aufstieg nach Vb

8 mit Aufstieg nach 8a

7 mit Aufstieg nach 8 und 8a

7

Keine

7 mit Aufstieg nach 7a

6 mit Aufstieg nach 7und 7a

6

VIb mit Aufstieg nach Vc

VIb ohne Aufstieg nach Vc

6 mit Aufstieg nach 6a

5 mit Aufstieg nach 6 und 6a

5

 

VII mit Aufstieg nach VIb

VII ohne Aufstieg nach VIb

5 mit Aufstieg nach 5a

4 mit Aufstieg nach 5 und 5a

4

Keine

4 mit Aufstieg nach 4a

3 mit Aufstieg nach 4 und 4a

3

Keine Stufe 6

VIII mit Aufstieg nach VII

VIII ohne Aufstieg nach VII

3 mit Aufstieg nach 3a

2a mit Aufstieg nach 3 und 3a

2 mit Aufstieg nach 2a, 3 und 3a

2 mit Aufstieg nach 2a und 3 (keine Stufe 6)

2 Ü

Keine

2 mit Aufstieg nach 2a

1 mit Aufstieg nach 2 und 2a

2

IXb mit Aufstieg nach VIII

IXb mit Aufstieg nach IXa

X mit Aufstieg nach IXb (keine Stufe 6)

1 mit Aufstieg nach 1a (keine Stufe 6)

1

 

Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, zum Beispiel

  • Essens- und Getränkeausgeber/innen

  • Garderobenpersonal

  • Spülen und Gemüseputzen und sonstige Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich

  • Reiniger/innen in Außenbereichen wie Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks

  • Wärter/innen von Bedürfnisanstalten

  • Servierer/innen

  • Hausarbeiter/innen

  • Hausgehilfe/Hausgehilfin

  • Bote/Botin (ohne Aufsichtsfunktion)

Ergänzungen können durch landesbezirlichen Tarifvertrag geregelt werden.

Hinweis: Diese Zuordnung gilt unabhängig von bisherigen tariflichen Zuordnungen zu Vergütungs-/Lohngruppen.

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