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(1) 1Für übergeleitete und für ab 1. November 2006 neu eingestellte Lehrkräfte, die
bis zum 31. Dezember 2011 gemäß Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen nicht unter die Anlage 1a zum BAT / BAT-O
und/oder ab 1. Januar 2012 gemäß Nr. 4 der Vorbemerkungen zu allen Teilen
der Entgeltordnung nicht unter die Entgeltordnung zum TV-L fallen, gilt die Entgelttabelle zum TV-L mit der Maßgabe, dass die Tabellenwerte
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der Entgeltgruppen 5 bis 8 um
64,00 Euro und
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der Entgeltgruppen 9 bis 13 um
72,00 Euro
vermindert werden; die verminderten Tabellenwerte sind auch maßgebend für die Zuordnung der Lehrkräfte in die individuelle Zwischenstufe bzw. individuelle Endstufe am 1. November 2006. 2Satz 1 gilt nicht für Lehrkräfte, die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Einstellung als Studienrat nach der Besoldungsgruppe A 13 BBesG
oder eines entsprechenden Landesbesoldungsgesetzes erfüllen, und für übergeleitete Lehrkräfte, die einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf Zahlung einer allgemeinen Zulage wie die unter die Anlage 1a zum BAT / BAT-O fallenden Angestellten haben.
(2) Im Tarifgebiet West vermindern sich die Beträge nach Absatz 1 Satz 1 bei jeder nach dem 1. November 2006 wirksam werdenden allgemeinen Tabellenanpassung in
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den Entgeltgruppen 5 bis 8 um
6,40 Euro und
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den Entgeltgruppen 9 bis 13 um
7,20 Euro.
(3) 1Die Regelungen des TV-L über die Bezahlung im Tarifgebiet Ost gelten entsprechend. 2Im Tarifgebiet Ost findet der Bemessungssatz für die Entgelte auch auf die Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 und Absatz 2 Anwendung. 3Die Verminderung nach Absatz 2 erfolgt mit jeder nach dem 1. November 2006 wirksam werdenden allgemeinen Tabellenanpassung im Tarifgebiet Ost.
Angefügt mit
Wirkung ab 1.3.2009 - ergänzt um frühere Werte:
Protokollerklärung zu § 20
Die Verminderungsbeträge nach Absatz 1 betragen
in EGr. 5 bis 8
in EGr. 9 bis 13
ab 01.01.2012
32,00 Euro
36,00 Euro
ab 01.04.2011
38,40 Euro
43,20 Euro
ab 01.03.2010
44,81 Euro
50,40 Euro
ab 01.03.2009
51,20 Euro
57,60 Euro
ab 01.01.2008
57,60 Euro
64,80 Euro
ab 01.11.2006
64,00 Euro
72,00 Euro. |