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Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts |
4. Abschnitt |
Sonstige vom TV-L abweichende oder ihn ergänzende Bestimmungen |
§ 23 |
Bereitschaftszeiten |
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1Nr. 3 SR 2r BAT / BAT-O für Hausmeister und entsprechende Tarifregelungen für Beschäftigtengruppen mit Bereitschaftszeiten innerhalb ihrer regelmäßigen Arbeitszeit gelten fort. 2Dem § 9 TV-L widersprechende Regelungen zur Arbeitszeit sind bis zum 31. Dezember 2006 entsprechend anzupassen. |