Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst kostenlosPrivatlizenz für 10 EuroUnterjährige Updates sind kostenlos.

  Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder
  in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts

4. Abschnitt

Sonstige vom TV-L abweichende oder ihn ergänzende Bestimmungen

§ 26

Beschäftigte im Vollstreckungsdienst

 
§ 33 Abs. 1 Buchst. b BAT / BAT-O gilt für übergeleitete und neueingestellte Beschäftigte im Vollstreckungsdienst fort.
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