         
|
 |
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts |
4. Abschnitt |
Sonstige vom TV-L abweichende oder ihn ergänzende Bestimmungen |
§ 26 |
Beschäftigte im Vollstreckungsdienst |
|
|
§ 33 Abs. 1 Buchst. b BAT / BAT-O gilt für übergeleitete und neueingestellte Beschäftigte im Vollstreckungsdienst fort. |