Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst kostenlosPrivatlizenz für 10 EuroUnterjährige Updates sind kostenlos.

  Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder
  in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts

2. Abschnitt

Überleitungsregelungen

§ 3

Überleitung in den TV-L

 
Die von § 1 Abs. 1 erfassten Beschäftigten werden am 1. November 2006 gemäß den nachfolgenden Regelungen in den TV-L übergeleitet.
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