Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder | |
Hinweise |
TdL-Durchführungshinweise vom 18.August 2006 |
Allgemeines | |
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A. Allgemeines
Am 19. Mai 2006 hat sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit den Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion auf ein modernes Tarifrecht für die Länder, den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geeinigt. Das neue Tarifrecht wird am 1. November 2006 in Kraft treten und die geltenden Manteltarifverträge BAT / BAT-O und MTArb / MTArb-O einschließlich der Mehrzahl der ergänzenden Tarifverträge ablösen. Nicht von der Vereinbarung erfasst sind mit der IG BAU abgeschlossene Manteltarifverträge MTW / MTW-O sowie hierzu ergänzende Tarifverträge.
Die Überleitung der Beschäftigten der Länder in das neue Tarifrecht wird durch den Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) geregelt. Die Unterzeichnung des Tarifvertrages wird zusammen mit dem TV-L und den übrigen zu vereinbarenden Tarifverträgen erfolgen.
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