Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder | |
Hinweise |
TdL-Durchführungshinweise vom 18.August 2006 |
I. Einführung | |
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Der TVÜ-Länder regelt die Überleitung der am 31. Oktober 2006 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (vgl. § 1 Abs. 1 TVÜ-Länder) in den neuen TV-L; daneben enthält er die Besitzstands- und Übergangsregelungen. Die Übergangsregelungen gelten vielfach auch für Beschäftigte, die nach dem 31. Oktober 2006 neu eingestellt werden. Im TVÜ-Länder ist das dann ausdrücklich aufgeführt (vgl. § 1 Abs. 2 TVÜ-Länder).
Die Regelungen des TVÜ-Länder lassen sich wie folgt unterteilen:
Zum TVÜ-Länder gehören folgende Anlagen:
Anlage 1 TVÜ-Länder Teil A Ersetzte Manteltarifverträge Anlage 1 TVÜ-Länder Teil B Sonstige ersetzte Tarifverträge bzw. Tarifvertrags-regelungen Anlage 1 TVÜ-Länder Teil C Fortgeltende Tarifverträge und Tarifvertragsregelungen Anlage 2 TVÜ-Länder Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für am 31. Oktober / 1. November 2006 vorhandene Beschäftigte für die Überleitung Anlage 3 TVÜ-Länder Strukturausgleiche für Angestellte Anlage 4 TVÜ-Länder Vorläufige Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für ab dem 1. November 2006 stattfindende Eingruppierungsvorgänge Anlage 5 TVÜ-Länder Anwendungstabellen für Beschäftigte im Pflegedienst
Sofern im Folgenden Paragrafen des TVÜ zitiert werden, handelt es sich um solche des TVÜ-Länder.
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