Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder | |
Hinweise |
TdL-Durchführungshinweise vom 18.August 2006 |
Zu § 12 TVÜ - Strukturausgleich | |
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Zusätzlich zum Tabellenentgelt erhalten Beschäftigte, die aus dem BAT / BAT-O
Die Voraussetzungen für den Anspruch ergeben sich aus der Anlage 3 TVÜ-Länder. Danach ist die Zahlung abhängig von
Die Zahlung beginnt im November 2008 mit den Novemberbezügen. Die Dauer der Zahlung ergibt sich aus der letzten Spalte der Anlage 3 TVÜ-Länder. Eine Nutzung der Möglichkeit zur einmaligen Abfindung im Sinne des § 12 Abs. 6 TVÜ obliegt der Entscheidung des jeweiligen Landes.
Die Strukturausgleichsbeträge für die aus der Anlage 1 b BAT / BAT-O übergeleiteten Beschäftigten werden nach Abstimmung mit den Gewerkschaften noch in die Anlage 3 aufgenommen.
Wegen der weiteren Einzelheiten erfolgt zu gegebener Zeit ein gesondertes Rundschreiben. Vorsorglich bitte ich, bereits jetzt folgende stichtagsbezogenen Daten für die Auszahlung des Strukturausgleichs vorzuhalten:
Auf § 12 Abs. 5 und § 8 Abs. 2 TVÜ weise ich in diesem Zusammenhang hin.
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