Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder | |
Hinweise |
TdL-Durchführungshinweise vom 18.August 2006 |
Zu § 14 TVÜ - Beschäftigungszeit | |
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Die Beschäftigungszeit ist auch im neuen Tarifrecht von Bedeutung für die Berechnung der Kündigungsfristen, für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeldzuschuss und für die Gewährung des Jubiläumsgeldes. Im Tarifgebiet West bestimmt sich zudem auch der Eintritt der Unkündbarkeit nach der Beschäftigungszeit.
Durch § 14 Abs. 1 TVÜ wird sichergestellt, dass die nach dem bisherigen Recht erworbenen Beschäftigungszeiten als Beschäftigungszeit auch im neuen Recht fortgelten. Eine Neuberechnung der Beschäftigungszeit findet nicht statt.
Nach § 14 Abs. 2 TVÜ, der nur für die Frage der Gewährung des Jubiläumsgeldes gilt, bleiben die bisher für das Dienstjubiläum angerechneten Zeiten auch für den künftigen Anspruch auf das Jubiläumsgeld erhalten.
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