Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder | |
Hinweise |
TdL-Durchführungshinweise vom 18.August 2006 |
Zu § 27 TVÜ - Übergangsregelung für bestehende Dienstwohnungs-verhältnisse | |
|
|
|
Aufgrund der in § 27 TVÜ geregelten Fortgeltung des § 65 BAT / BAT-O und entsprechender Vorschriften gelten für die am 31. Oktober 2006 vorhandenen Bewohner von Dienstwohnungen die Dienstwohnungsvorschriften des Arbeitgebers in der jeweiligen Fassung weiter. Bei Begründung neuer Dienstwohnungsverhältnisse ab 1. November 2006 müssen die Dienstwohnungsvorschriften im Arbeitsvertrag in Bezug genommen werden.
|