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Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder
in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts

Hinweise

TdL-Durchführungshinweise vom 18.August 2006

Zu § 27 TVÜ - Übergangsregelung für bestehende Dienstwohnungs-verhältnisse

 

 

Aufgrund der in § 27 TVÜ geregelten Fortgeltung des § 65 BAT / BAT-O und entsprechender Vorschriften gelten für die am 31. Oktober 2006 vorhandenen Bewohner von Dienstwohnungen die Dienstwohnungsvorschriften des Arbeitgebers in der jeweiligen Fassung weiter. Bei Begründung neuer Dienstwohnungsverhältnisse ab 1. November 2006 müssen die Dienstwohnungsvorschriften im Arbeitsvertrag in Bezug genommen werden.

 

 

 

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