Das Programm
berechnet den Urlaubsanspruch weitgehend automatisch aufgrund
der im Programm eingestellten Besoldungsgruppe bzw.
Vergütungsgruppe und des in den Stammdaten gespeicherten
Geburtstags. Dabei wird der Mindesturlaub nach dem
Bundesurlaubsgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz
berücksichtigt. Zusatztage sind manuell einzugeben. Alle Felder
mit weißen Hintergrund können verändert werden. Umrechnung auf verschiedene Arbeitszeitregelungen Der Urlaubsanspruch wird vom Programm zunächst für eine Fünftagewoche berechnet. Das Programm bietet Einstellmöglichkeiten für die Umrechnung für jede mögliche andere Arbeitszeitregelung. Änderung der Arbeitszeit während des Urlaubsjahres Bei der Berechnung der Urlaubsdauer ist immer die im Zeitpunkt der Urlaubsgewährung geltende wöchentliche Arbeitszeitregelung zugrunde zu legen. Ändert sich die wöchentliche Arbeitszeitregelung, so ist auch die Urlaubsberechnung anzupassen. Da die Wertigkeit eines Urlaubstags von der durchschnittlichen Anzahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitstage abhängt, sind die genommenen Urlaubstage jeweils entsprechend zu gewichten (grüne Felder).
Beispiel: Fünftagewoche 30 10 10 von 30 = 0,3333 Dreitagewoche 18 6 6 von 18 = 0,3333 Rest 0,3333
Soll der Resturlaub im Wert von 0,33333 des Jahresurlaubs während einer 4-Tagewoche genommen werden, ist wie folgt zu rechnen: Viertagewoche 24 8 8 von 24 = 0,3333 Das Programm stellt hierfür unter Nr. 18 eine Berechnungsmatrix für 6 Urlaubszeiträume bereit. Der Resturlaub in Zeile 19 kann bei unterschiedlichen Arbeitszeitregelungen nicht einfach aufgrund von Tagen errechnet werden. Für jeden genommenen Urlaub (Zeile 18 a bis e) ist zunächst auszurechnen, welchen Anteil dieser Urlaub am Jahresurlaub hatte. Dazu ist vom Benutzer für jeden genommenen Urlaub die zu dieser Zeit zutreffende Anzahl an Urlaubstagen des Gesamtjahres in der Spalte „von" einzutragen. Das Programm errechnet daraus eine Verhältniszahl und weist sie in der Spalte „Anteil" in grün gefärbten Feldern aus. Der Resturlaub (Zeile 19) ergibt sich nun aus der Summe der Verhälntiszahlen in den Zeilen 16 und 17 (auch ausgewiesen im Feld am unteren Rand) abzüglich der Summe der Verhältniszahlen der genommenen Urlaubstage in den Zeilen 18a bis 18e. Für den Resturlaub gilt dann die Verhältnisgleichung: Resturlaub / Jahresurlaub = Differenzverhältniszahl / 1 Resturlaub = Jahresurlaub * Differenzverhältniszahl
Unter Nr. 18 kann der genommene Urlaub eingetragen werden. Die Daten werden gespeichert und beim nächsten Aufruf wieder angezeigt. Urlaubsabgeltung Unten rechts befindet sich ein Feld, in dem für Informationszwecke die Höhe der Urlaubsabgeltung berechnet wird. Standardmäßig wird dort das Bruttogehalt der eingestellten Gehaltsberechnung und der Resturlaub angezeigt. Diese Werte können manuell verändert werden. Die Berechnung basiert unveränderlich auf der unter Nr. 6 eingestellten Arbeitszeitregelung. Hinterlegte Vorschriften Über die Schaltfläche „Vorschrift" werden kontextsensitiv die gesetzlichen bzw. tariflichen Urlaubsregelungen angezeigt. Die maßgeblichen Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des SGB IX können direkt unter den Nr. 13 bis 15 aufgerufen werden. Druck des Urlaubsblattes Mit der Schaltfläche Drucken läßt sich der gesamte Inhalt des Bildschirms auf ein DIN-A-4 Blatt im Querformat ausdrucken. |
|