Länger arbeiten trotz Rente oder Pension

Tipps zur Einstellung von PC-Gehalt wenn ein AN über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten will.


Bei Rentnern die über die Regelaltersgrenze hinaus weiter arbeiten wollen gilt folgendes:

KV-Beitrag

Bei Bezug einer Vollrente steht kein Krankengeld zu. Das bedeutet, dass der ermäßigte KV-Beitrag zu wählen ist.
Bei Bezug einer Teilrente steht Ktankengeld zu. Das bedeutet, dass der volle KV-Beitrag zu wählen ist.
Der Beitrag wird paritätisch auf AN und AG verteilt.


RV-Beitrag

Bei Bezug einer Vollrente muss der volle Beitragssatz bis zum Erreichen der Regalaltersgrenze gewählt werden.
Danach nur noch der AG-Anteil (auf Zeile 39 ist "AN=0%, AG=18,6% / 2" zu wählen).
Es kann auch der Verzicht auf RV-Freiheit gewählt werden, dann gilt die normale Einstellung mit paritätischer Zahlungsweise.


AV-Beitrag

Entfällt für den AN erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze. Davor wird der volle Beitragsatz paritätisch bezahlt.
Danach zahlt der AG die Hälfte der Beitragssatzes. (Auf Zeile 40 muss dann "AN=0%, AG=1,3%" gewählt werden).


Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Es gilt die volle Pflicht bei KV, PV, RV und AV.
AV kann durch eine Bescheinigung der Arbeitsagentur verneint werden, wenn der AN nicht zur Arbeitssuche fähig ist.


Bei voller Erwerbsminderungsrente

Es gilt die volle Pflicht bei KV, PV und RV. Da kein Anpruch auf Krankengeld besteht, ist der ermäßigte KV-Beitragssatz zu wählen.
AV-Pflicht entfällt.


PV-Beitrag

Wenn ein KV-Betrag gezahlt werden muss, dann muss auch der PV-Beitrag paritätisch gezahlt werden.
Der PV-Zusatzbeitrag wird vom AN alleine gezahlt.


Zusatzversorgung (VBL, ZVK, etc.)

Bei Erreichen der Regelaltersgrenze erlischt die Pflicht zum Abführen der Zusatzversorgungsbeiträge.
Der An muss dann vom AG von der Zusatzversorgungseinrichtung abgemeldet werden.


UMLAGEN

Die Umlagen U1-U3 müssen nach den normalen Regeln abgeführt werden.




Bei Pensionären die über die Regelaltersgrenze hinaus weiter arbeiten wollen gilt folgendes:

Beamte im Ruhestand


KV-Beitrag

Bei Anspruch auf Beihilfe ist kein KV-Beitrag zu entrichten auch nicht vom AG.


RV-Beitrag

Keine RV-Pflicht nach Erreichen der Ragelaltersgrenze.
Der AG muss den AG-Anteil entrichten. (auf Zeile 39 ist "AN=0%, AG=18,6% / 2" zu wählen)


AV-Beitrag

AV-Pflicht des AN erlischt bei Erreichen der Regelaltersgrenze.
Der AG muss seinen Anteil aber trotzdem abführen. (Auf Zeile 40 muss dann "AN=0%, AG=1,3%" gewählt werden)


PV-Beitrag

Wenn ein KV-Betrag gezahlt werden muss, dann muss auch der PV-Beitrag paritätisch gezahlt werden.
Der PV-Zusatzbeitrag wird vom AN alleine gezahlt.


UMLAGEN

Die Umlagen U1-U3 müssen nach den normalen Regeln abgeführt werden.
 
 


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