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Anwärter, Beamtenanwärter |
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Der Zugang zu den Beamtenlaufbahnen ist in Laufbahnverordnungen des Bundes und der Länder geregelt. Links zu den Laufbahnverordnungen sind auf der Seite www.laufbahnverordnung.de zusammengestellt. Übersicht über die Laufbahnen A 2 bis A 4 Einfacher Dienst - Anwärter A 5 bis A 9 Mittlerer Dienst - Assistentenanwärter A 9 bis A 13 Gehobener Dienst - Inspektorenanwärter A 13 bis A 16 Höherer Dienst - Referendar
Im Wesentlichen regeln die Laufbahnverordnungen für die einzelnen Laufbahnen Folgendes: - Einstellungsvoraussetzungen - Vorbereitungsdienst - Probezeit - Aufstieg - Zulassung von anderen Bewerbern
Die Anwärterbezüge sind in Anlage V des Bundesbesoldungsgesetzes festgesetzt.
Anwärter im GehaltsprogrammIn der Liste der Dienstverhältnisse, die in Programmzeile 3 aufgerufen werden kann, stehen die Beamtenanwärter auf Position 6. Wenn dieses Dienstverhältnis ausgewählt wird, passen sich die Inhalte der folgenden Programmzeilen diesem Dienstverhältnis automatisch an. Die Anwärterbezüge sind im Programm hinterlegt und werden in Zeile 8 angezeigt. |