Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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Zulagen im öffentlichen Dienst
 

Besitzstandszulage im öffentlichen Dienst

1. für Beamte

keine Regelung

 


2. für TVöD-Beschäftigte

Im BAT gab es familienstandsbezogene Gehaltsbestandteile, die in den leistungsbezogenen TVöD nicht übernommen werden konnten, nämlich den Verheiratetenzuschlag und Kinderzuschläge. Bei der Überleitung in den TVöD wurde der Verheiratetenzuschlag bei der Zuordnung der Entgeltstufe vollständig berücksichtigt. Die Kinderzuschläge werden nach Maßgabe des § 11 TVÜ-Bund  bzw. § 11 TVÜ-VKA in Form einer Besitzstandszulage weitergezahlt.
Im Gehaltsrechner ist dafür die Programmzeile 10 vorgesehen

Der sog. Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-Bund bzw. § 12 TVÜ-VKA kann ebenfalls noch als Besitzstandszulage betrachtet werden. Im Gehaltsrechner ist dafür die Programmzeile 09 vorgesehen

 

 

3. für TV-L-Beschäftigte

Im BAT gab es familienstandsbezogene Gehaltsbestandteilebestandteile,nämlich den Verheiratetenzuschlag und Kinderzuschläge. Bei der Überleitung in den TV-L wurde der Verheiratetenzuschlag bei der Zuordnung der Entgeltstufe vollständig berücksichtigt. Die Kinderzuschläge werden nach Maßgabe des § 11 TVÜ-Länder in Form einer Besitzstandszulage weitergezahlt.

Im Gehaltsrechner ist dafür die Programmzeile 10 vorgesehen

 

Der sog. Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-Länder kann ebenfalls noch als Besitzstandszulage betrachtet werden. Im Gehaltsrechner ist dafür die Programmzeile 09 vorgesehen

 

 

4. für BAT-Angestellte

keine Regelung

 

 

Zulagen-Assistent

Nach dem Klicken auf eine der Programmzeilen 13 bis 15 öffnet sich dieser Zulagen-Assistent:Zulagen-Assistent

 

 

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