Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst kostenlosjederzeitiger Rückritt vom KaufPrivatlizenz für 10 EuroUnterjährige Updates sind kostenlos.

Erschwerniszulage

 

Das Thema "Erschwerniszulage" ist in dieses "Lexikon für den öffentlichen Dienst" aufgenommen worden. Die aufgenommenen Themen (und damit auch "Erschwerniszulage") werden im Jahre 2007 hier so behandelt, dass die Ausführungen zugleich als Onlinehilfe für die Benutzer des Gehaltsberechnungsprogramms "Gehälter im öffentlichen Dienst" geeignet sind . Sie finden die Beschreibung dieses Programms über die obigen Registerkarten.

Die meisten der aufgenommenen Themen (auch Erschwerniszulage) können künftig einfach durch Eingabe in die Adresszeile des Internetbrowsers aufgerufen werden, z.B. http://www.Erschwerniszulage.de .

Das Lexikon für den öffentlichen Dienst wird ab dem Jahr 2007 kontinuierlich ausgebaut. Es soll insbesondere den Beschäftigten im öffentlichen Dienst (Beamte, TVöD-Beschäftigte und BAT-Angestellte) eine Möglichkeit bieten, sich selbst über die rechtlichen Grundlagen ihres Dienstverhältnisses zu informieren. Zusätzlich wird mit dem Gehaltsberechnungsprogramm "Gehälter im öffentlichen Dienst" eine kostengünstige Software bereitgestellt, die auch bei der konkreten Umsetzung der manchmal nicht ganz leicht verständlichen Regelungen in Euro und Cent behilflich ist.

Wenn Sie einen von Rechten Dritter freien Text zum Thema "Erschwerniszulage" beisteuern oder gar die Betreuung eines Themas "Erschwerniszulage" übernehmen, werden Sie als "Sponsor" auf dieser Seite genannt und erhalten auf Wunsch einen Link auf Ihre Homepage.

Sie können das Projekt "Lexikon für den öffentlichen Dienst" unterstützen, indem Sie auf Ihrer Homepage einen Link auf http://www.Erschwerniszulage.de oder http://www.pc-gehalt.de setzen.   

Erschwerniszulage

Sponsor: noch frei

Hit Counter

Datenschutz