Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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Zulagen im öffentlichen Dienst
 

Polizeizulage

1. für Beamte

9. (Vorb. zu den BBesO A und B)

Zulage für Beamte und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben

(1) Die Polizeivollzugsbeamten des Bundes und der Länder, die Beamten des Steuerfahndungsdienstes, die Soldaten der Feldjägertruppe und die mit vollzugspolizeilichen Aufgaben betrauten Beamten der Zollverwaltung erhalten eine Stellenzulage nach Anlage IX, soweit Ihnen Dienstbezüge nach der Bundesbesoldungsordnung A zustehen.

(2) Die Stellenzulage wird nicht neben einer Stellenzulage nach Nummer 8 gewährt.

(3) Durch die Stellenzulage werden die Besonderheiten des jeweiligen Dienstes, insbesondere der mit dem Posten- und Streifendienst sowie dem Nachtdienst verbundene Aufwand sowie der Aufwand für Verzehr mit abgegolten.

 

Die Zulagen für Landes- und Kommunalbeamte sind in den Landesbesoldungsgesetzen festgesetzt.


2. für TVöD-Beschäftigte

kein Eintrag

 

 

3. für TV-L-Beschäftigte

kein Eintrag

 

4. für BAT-Angestellte

kein Eintrag

 

 

Zulagen-Assistent

Nach dem Klicken auf eine der Programmzeilen 13 bis 15 öffnet sich dieser Zulagen-Assistent:Zulagen-Assistent

 

 

Zulagenverzeichnis

 

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