Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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2.2

Bruttogehalt

2.2.1

Allgemeines

Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE)

   

Änderungstarifvertrag Nr. 3

vom 27. Juli 2009 zum

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

vom 13. September 2005

 

Zwischen

der Bundesrepublik Deutschland,

vertreten durch das Bundesministerium des Innern,

 

und

 

der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA),

vertreten durch den Vorstand,

 

einerseits

 

und

 

ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di),

vertreten durch den Bundesvorstand,

diese zugleich handelnd für

- Gewerkschaft der Polizei,

- Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und

- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,

 

andererseits

 

wird Folgendes vereinbart:

 

§ 1

Änderung des TVöD

§ 36 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005,

zuletzt geändert durch § 5 des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 31. März 2008,

wird wie folgt geändert:

1. Der bisherige Text wird Absatz 1.


2. Es wird folgender neuer Absatz 2 angefügt:


„(2) Auf Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst finden die Regelungen

des § 1 der Anlage zu Abschnitt VIII Sonderregelungen (VKA) § 56 BT-V

auch dann Anwendung, wenn sie außerhalb des Geltungsbereichs des BT-V

oder des BT-B tätig sind.“

 

 

§ 2

Inkrafttreten

Dieser Tarifvertrag tritt am 1. November 2009 in Kraft.



 

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