Abschnitt II der Anlage 1 zu den AVR wird 
	wie folgt neu gefasst:
	 
	„II Dienstbezüge
	Die dem Mitarbeiter monatlich zu gewährenden 
	Dienstbezüge bestehen aus:
	1. der Regelvergütung (Abschnitt III),
	2. der Kinderzulage (Abschnitt V),
	3. den sonstigen Zulagen (Abschnitt VIII).“