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 Deutscher Caritasverband
1. Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission

vom 19. Juni 2008

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II. Abschnitt II der Anlage 1 zu den AVR

 

Abschnitt II der Anlage 1 zu den AVR wird wie folgt neu gefasst:

 

II Dienstbezüge

Die dem Mitarbeiter monatlich zu gewährenden Dienstbezüge bestehen aus:

1. der Regelvergütung (Abschnitt III),

2. der Kinderzulage (Abschnitt V),

3. den sonstigen Zulagen (Abschnitt VIII).“

 

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