„Die Stundenvergütungen werden je 
	Vergütungsgruppe in der Anlage 3 und in der Anlage 3a zu
	den AVR nach folgender Formel ermittelt:
	 
	Regelvergütung Stufe 4
	
	---------------------------------------------------------------------------------
	durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit x 4,348“