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Inhaltsverzeichnis

 Deutscher Caritasverband
1. Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission

vom 19. Juni 2008

Inhaltsverzeichnis

 

E. Erhöhung, Mittelwerte und Bandbreite für den Umfang der Arbeitszeit

 

1. Die Bundeskommission fasst § 1 Absatz 1 Unterabsatz 1 Satz 1 der Anlage 5 zu den AVR

wie folgt neu und legt damit vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2009 die folgenden

Mittelwerte für den Umfang der Arbeitszeit fest:

 

„Die regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiter beträgt vom 1. Januar 2008 bis zum 31. August 2009

durchschnittlich 38,5 Stunden in der Woche, ab dem 1. September 2009 durchschnittlich 39 Stunden

in der Woche.“

 

 

2. Die Bundeskommission legt für den Umfang der Arbeitszeit nach § 1 Absatz 1 Unterabsatz

1 Satz 1 der Anlage 5 zu den AVR die Bandbreite in Höhe von 6 v.H. nach oben und

unten fest.

 

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