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Inhalt

Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-Bund
Durchführungshinweise des BMI vom 10.08.2007

 

3

 

 

 

Anspruchsvoraussetzungen

 

 

4

 

 

Systematik der Spalten 2 und 3

 

 

 

2

  Spalte 3 Aufstieg

 

Während Spalte 2 der Tabelle die originäre Eingruppierung nach BAT/BAT O benennt, begrenzt
Spalte 3 den Anspruch auf einen Strukturausgleich auf bestimmte Fallgruppen dieser
originären Vergütungsgruppe. Dabei sind die Fallgruppen nicht nach den Fallgruppenziffern
der Vergütungsordnung (Anlage 1a zum BAT) aufgeführt, sondern - zum leichteren Verständnis
- danach, ob bzw. in wie vielen Jahren die Vergütungsordnung einen Bewährungs- bzw.
Fallgruppenaufstieg nach den §§ 23a bzw. 23b BAT/BAT-O vorgesehen hat.

 

 

 

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