Gehalt: Geh�lter im �ffentlichen Dienst
kostenlosPrivatlizenz f�r 10 EuroUnterj�hrige Updates sind kostenlos.

Tarifvertrag �ber Einmalzahlungen

f�r die Jahre 2006 und 2007

� 2

Einmalzahlungen

(1) Die unter � 1 Abs. 1 Buchst. a bis d fallenden Besch�ftigten erhalten folgende

Einmalzahlungen:

 

a) Mit den Bez�gen f�r Juli 2006 werden in den Verg�tungs- / Lohngruppen

 

VergGr. X bis Vc,

VergGr. Kr. I bis Va,

LohnGr. 1 bis 8a                                                            150 Euro

 

 

VergGr. Vb bis III,

VergGr. IIb,

VergGr. IIa nach Aufstieg aus VergGr. III und

k�nftiger Zuordnung zur E 12,

VergGr. Kr. VI bis XIII, LohnGr. 9                                   100 Euro

 

 

VergGr. IIa (ohne Aufstieg aus VergGr. III),

VergGr. Ib bis I                                                             50 Euro

 

als Einmalzahlung ausgezahlt.

 

 

b) Mit den Bez�gen f�r Januar 2007 werden in den Entgeltgruppen

 

E 1 bis E 8                                                                  310 Euro

E 9 bis E 12                                                                210 Euro

E 13 bis E 15                                                                60 Euro

 

als Einmalzahlung ausgezahlt.

 

 

c) Mit den Bez�gen f�r September 2007 werden in den Entgeltgruppen

 

E 1 bis E 8                                                                   450 Euro

E 9 bis E 12                                                                 300 Euro

E 13 bis E 15                                                               100 Euro

 

als Einmalzahlung ausgezahlt.

 

 

(2) Den unter � 1 Abs. 1 Buchst. e bis j fallenden Besch�ftigten werden mit den Bez�gen f�r die Monate Juli 2006, Januar 2007 und September 2007 jeweils 100 Euro als Einmalzahlung ausgezahlt.

 

(3) Abweichend von Absatz 1 Buchst. b und Absatz 2 kann die Einmalzahlung f�r Januar 2007 auch im Jahr 2006 gezahlt werden.

 

(4) Voraussetzung f�r den Anspruch auf die Einmalzahlung ist ein Entgeltanspruch

(Verg�tung/Lohn/Entgelt, Urlaubsverg�tung/Urlaubslohn/Urlaubsentgelt oder Krankenbez�ge) der/des Besch�ftigten f�r mindestens einen Tag im jeweiligen

Zahlungsmonat. Dies gilt auch f�r Kalendermonate, in denen nur wegen der H�he der

Barleistungen des Sozialversicherungstr�gers Krankengeldzuschuss nicht gezahlt wird. Die Einmalzahlung wird auch gezahlt, wenn eine Besch�ftigte wegen der Besch�ftigungsverbote nach � 3 Abs. 2 und � 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes f�r den jeweiligen Zahlungsmonat keine Bez�ge erhalten hat.

 

(5) Teilzeitbesch�ftigte erhalten den Teilbetrag der Einmalzahlung, der dem Verh�ltnis der mit ihnen im Zahlungsmonat vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit zu der regelm��igen w�chentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbesch�ftigten entspricht. Ma�gebend sind jeweils die Verh�ltnisse am 1. des Zahlungsmonats.

(6) Die Einmalzahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu ber�cksichtigen.

 

 

 

Datenschutz