Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung
für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst
(TV-EUmw VKA)

 

§ 7 In-Kraft-Treten

 

 

(1) Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft.

(2) Der Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, frühestens zum 31. Dezember 2008, schriftlich gekündigt werden.

(3) Mit Wirkung vom 1. Januar 2003 werden in § 39 Abs. 4 ATV-K die Worte
„(einschließlich des Ausschlusses der Entgeltumwandlung und der Verhandlungszusage nach 1.3)"
durch die Worte
„(mit Ausnahme des Ausschlusses der Entgeltumwandlung nach 1.3)"
ersetzt.

 

 

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