Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung
für die Beschäftigten der Länder
(TV-EntgeltU-L)

 

§ 1 Geltungsbereich

 

 

Dieser Tarifvertrag gilt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), des Tarifvertrages für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) oder den Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) fallen.

 

 

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