Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) | |
Teil A |
Allgemeiner Teil |
§ 20 |
In-Kraft-Treten, Laufzeit |
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(1) 1Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft. (2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres, frühestens zum 31. Dezember 2009, schriftlich gekündigt werden. (3) Abweichend von Absatz 2 können § 14 sowie § 17 jeweils gesondert zum 31. Dezember eines jeden Jahres, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2008, schriftlich gekündigt werden. (4) 1Dieser Tarifvertrag ersetzt für den Bereich des Bundes die in
Anlage 2 aufgeführten Tarifverträge. (5) Mit In-Kraft-Treten dieses Tarifvertrages finden im Bereich der Mitgliedverbände der VKA die in Anlage 3 aufgeführten Tarifverträge auf die in § 1 Abs. 1 genannten Personen keine Anwendung mehr. |