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Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD)

Teil A

Allgemeiner Teil

§ 20

In-Kraft-Treten, Laufzeit

 

 

(1) 1Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.
2Abweichend von Satz 1 tritt § 14 Abs. 1 bis 4 am 1. Januar 2007 in Kraft.

(2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres, frühestens zum 31. Dezember 2009, schriftlich gekündigt werden.

(3) Abweichend von Absatz 2 können § 14 sowie § 17 jeweils gesondert zum 31. Dezember eines jeden Jahres, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2008, schriftlich gekündigt werden.

(4) 1Dieser Tarifvertrag ersetzt für den Bereich des Bundes die in Anlage 2 aufgeführten Tarifverträge.
2Die Ersetzung erfolgt mit Wirkung vom 1. Oktober 2005, soweit in Anlage 2 kein abweichender Termin bestimmt ist.

(5) Mit In-Kraft-Treten dieses Tarifvertrages finden im Bereich der Mitgliedverbände der VKA die in Anlage 3 aufgeführten Tarifverträge auf die in § 1 Abs. 1 genannten Personen keine Anwendung mehr.

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