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TVöD-V
Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Bereich Verwaltung
im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

Abschnitt VI

Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 39

In-Kraft-Treten, Laufzeit

(1)     1Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.
2
Abweichend von Satz 1 treten

 

a)   § 20 am 1. Januar 2007,

 

b)   § 26 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b und c sowie § 27 am 1. Januar 2006

 

in Kraft.

 

 


Frankfurt am Main / Berlin, den

 

Für die

Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände:

Der Vorstand

 

 

Für die

dbb tarifunion:

1. Vorsitzender


 

 

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