Vergtungsgruppe IVa
(Eingruppierungsbestimmungen fr Angestellte des Bundes und der Lnder
Teil II, Abschnitt B Nr. 7.DV-Maschinenbedienung)

 

 


1. Angestellte mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung (z.B. Informatiker) und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

denen Leitungs- und Koordinierungsttigkeiten bei mindestens zwei DV-Anlagen, deren Bedienung jeweils mittleren Schwierigkeitsgrad hat, durch ausdrckliche Anordnung bertragen worden sind.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. >1< und >2< )

 

2. Angestellte mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung (z.B. Informatiker) und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

die DV-Anlagen bedienen, deren Bedienung hohen Schwierigkeitsgrad hat,

 

und

 

denen durch ausdrckliche Anordnung besondere Befugnisse bertragen worden sind oder an deren Ttigkeit auergewhnliche Anforderungen gestellt werden.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. >2< , >3< und >4< )

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