Vergtungsgruppe IVa
(Eingruppierungsbestimmungen fr Angestellte des Bundes und der Lnder
Teil II, Abschnitt B Nr. 7.DV-Maschinenbedienung)
1. Angestellte mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung (z.B. Informatiker) und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,
denen Leitungs- und Koordinierungsttigkeiten bei mindestens zwei DV-Anlagen, deren Bedienung jeweils mittleren Schwierigkeitsgrad hat, durch ausdrckliche Anordnung bertragen worden sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. >1< und >2< )
2. Angestellte mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung (z.B. Informatiker) und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,
die DV-Anlagen bedienen, deren Bedienung hohen Schwierigkeitsgrad hat,
und
denen durch ausdrckliche Anordnung besondere Befugnisse bertragen worden sind oder an deren Ttigkeit auergewhnliche Anforderungen gestellt werden.