Vergtungsgruppe III
(Eingruppierungsbestimmungen fr Angestellte des Bundes und der Lnder
Teil II, Abschnitt B Nr. 2 DV-Organisation)
Angestellte,
die in der DV-Organisation Fachaufgaben hohen Schwierigkeitsgrades selbstndig bearbeiten,
nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IV a Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts.