Vergtungsgruppe III
(Eingruppierungsbestimmungen fr Angestellte des Bundes und der Lnder
Teil II, Abschnitt B Nr. 2 DV-Organisation)

 

 


Angestellte,

 

die in der DV-Organisation Fachaufgaben hohen Schwierigkeitsgrades selbstndig bearbeiten,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IV a Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. {1} , {2} , {3} und {4} )

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